Wir sind Ihr Partner für alle Planungen in den Bereichen
Schmutzwasserentsorgung, Oberflächenentwässerung und Wasserversorgung.
Ausgehend von den neusten ökologischen und technischen Standards beraten wir Sie beim Bau von Systemen zur Grundstücksentwässerung :
Wir planen für Sie Regenwasser-Nutzungsanlagen und Regenwasser-Versickerungsanlagen, Regenrückhaltebecken, Bewässerungssysteme und Entwässerungskanälen, Dränagen, pflanzlichen und technischen
Kläranlagen, Bodenfiltersystemen.
Weiterhin
projektieren wir Baumaßnahmen im Kanalbau und Straßen- und Wegebau.
Wir vertreten Ihre Interessen als Auftraggeber und wickeln die Projekte für Sie komplett in allen Phasen der HOAI ab.
Allgemeines und räumliche Einordnung
Das Projekt umfasst zwei Grundstücke. Auf dem Grundstück der Bessemerstraße 2 – 14 befindet sich die ehemalige Malzfabrik der Schultheiß Brauerei. Heute wird das Areal als Kulturzentrum mit vielfältigen Angeboten und Einrichtungen genutzt.
Das Grundstück südlich der Malzfabrik (Bessemerstraße 16-22) lag
über eine lange Zeit brach und soll nun umgestaltet werden. In diesem Zusammenhang soll auch ein Großteil des auf den Dach- und Hofflächen beider Grundstücke anfallenden Niederschlagswasser versickert werden.
Im Osten der Freifläche befindet sich ein Bürogebäude, dieses Gebäude verfügt über ein Gründach, dessen Niederschlagswasser jedoch in den öffentlichen R-Kanal eingeleitet wird.
Die Versickerungsanlage wurde als Hohlkörperrigole gemäß den Vorgaben der DWA-M153 und DWA-A138 geplant.
Es werden insgesamt 12894 qm versiegelte Flächen entwässert, davon sind
7414 qm Dachflächen im Altbaubestand,
1700 qm Dachflächen eines Neubaus (Fischfarm), 3780 qm Verkehrsflächen,
ferner werden die Oberflächen der Sickerbecken- und Freizeitbecken wie folgt angesetzt:
800 qm Freizeitbecken zum Schwimmen für t max. 20-30 Personen pro Tag geeignet.
Das überlaufende Regenwasser aus dem Sickerbecken gelangt über 4 Zulaufschächte (Überläufe) DN 500 mit Dränkies 2-16 abgedeckt und umschüttet) in die darunter befindliche Hohlkörperrigole 13,6m*12,8m*0,66m).
Zwischen der Sohle des Sickerbeckens (41,30 m NHN und Oberkante Rigole 40,50 m NHN) befindet sich eine Erdbodenzone von 0,80m.
Der HGW liegt bei 34,00 m NHN daraus ergibt sich ein Abstand zu Rigolenunterkante 39,84 m NHN von 5,84 m.
Damit ist der Mindestabstand zum HGW von 1 m gewährleistet.